Pflichtdokumentation
Reinigungsnachweis
nach jedem Einsatz.
Das „Bierbuch" ist seit 2005 keine eigenständige Pflicht mehr – die Dokumentation jeder Reinigung dafür umso mehr. Geregelt durch das europäische Lebensmittelhygienerecht und die deutsche LMHV. Wir liefern das Protokoll. Sie heften es ab.
-
Rechtsgrundlage
Die Pflicht ergibt sich aus VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 lit. g sowie LMHV §§ 3, 4. Konkrete Reinigungsintervalle und -verfahren orientieren sich an der DIN-Norm 6650-6.
-
Was dokumentiert wird
Datum und Uhrzeit, die gereinigten Komponenten, die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie die durchführende Person. Revisionssicher, vorzeigefähig.
-
Ihr Vorteil mit K&S
Nach jedem Service händigen wir Ihnen das fertige Reinigungsprotokoll aus – physisch oder digital. Bei Kontrollen durch Lebensmittelüberwachung oder Gesundheitsamt einfach vorlegen.